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KSR Nr. 7 vom Seite 7

Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften

Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG führt nicht zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Jens Intemann

Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft führt nicht zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft nur vermögensverwaltend tätig ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Personengesellschaft in den Vorjahren originär gewerblich tätig war.

Beteiligung an einer GmbH & Co. KG

Die Klägerin ist eine als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftung, die im Jahr 1990 von einem Ehepaar mit dem Zweck der Förderung des Tierschutzes, des Sports und des Umweltschutzes errichtet wurde. Sie erbte nach dem Tod der Ehefrau die Beteiligung an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, die nur noch Grundbesitz vermietet, so dass sie tatsächlich nur noch Vermögensverwaltung betreibt und keine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Allerdings hatte die GmbH & Co. KG in der Vergangenheit einen Schuhhandel mit mehreren Filialbetrieben betrieben. Zum Betriebsvermögen der gewerblich geprägten KG gehört ein Grundstück, das seit 1986 nicht mehr für den Schuhwareneinzelhandel genutzt, sondern an Dritte vermietet wurde. Im Jahr 2006 gab die KG ihren gewerblichen Betrieb endgültig auf ...