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Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf EU-Mobilitätsrichtlinie einstellen
Arbeitnehmer sollen flexibel und mobil sein – das wünschen sich sowohl Unternehmer als auch Politiker. Um den grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechsel zu fördern, hat die EU das arbeitsrechtliche Umfeld angepasst und am die EU-Mobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2014/50/EU) erlassen, die bis in nationales Recht umzusetzen ist. In Deutschland treten die arbeitsrechtlichen Neuregelungen bereits zum in Kraft. Experten empfehlen Unternehmen, bereits heute mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie zu beginnen, da die Anpassungsprozesse – je nach Art und Ausgestaltung des Versorgungswerks – viel Zeit in Anspruch nehmen können.
In erster Linie erleichtern die geplanten Änderungen den Erwerb von unverfallbaren Anwartschaften beim grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechsel. So e...