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Einkommensteuer – Zivilprozesskosten aus Erbstreitigkeiten keine agB (BFH)
Der BFH hat die Anerkennung von Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG a. F. Die Kläger beantragten in ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 die Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 4.899,18 €, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und einem weiteren Verfahren wegen Vergütung dieser Rechtsanwaltskosten entstanden. Der Rechtsstreit sei notwendig gewesen, weil der Sohn des Klägers dem Kläger das Erbe habe streitig machen wollen. Das Finanzamt wies den Antrag zurück. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht insoweit statt, als es Prozes...