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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 107/13

Leitsatz

Leitsatz:

Hat ein Arzt, der bisher als Vertragsarzt mit eigener Zulassung tätig gewesen ist, in dieser Eigenschaft seine Fortbildungs(nachweis)pflicht nach § 95d Abs. 3 S. 1 bis 3 SGB V nicht erfüllt und wird er im Anschluss Mitglied eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), ist die Kassenärztliche Vereinigung nicht berechtigt, wegen dieser Pflichtverletzung das vertragsärztliche Honorar des MVZ zu kürzen.

Fundstelle(n):
QAAAF-76654

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