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Erbausschlagung für Minderjährige in den Fällen der Nachlasslenkung
Frage der Genehmigungspflicht führt zu Unsicherheiten in der Praxis
Die Ausschlagung einer Erbschaft für das minderjährige Kind berührt vielschichtige Interessen der Beteiligten. Diese Interessen sind nicht immer offenbar und im Weiteren nicht immer rational. Unsicherheit besteht in der Praxis häufig bei der Frage, ob und wann eine Genehmigungspflicht besteht. Diese Unsicherheit überträgt sich auf gestaltende Berater und kann zu unbilligen Ergebnissen führen. Nach der hier vertretenen Ansicht sollte das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung für die Ausschlagung einer Erbschaft durch die Eltern weitgehend abgeschafft werden (vgl. Mensch, BWNotZ 2013 S. 144). Eine wirklich effektive Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist aus verschiedenen Aspekten heraus nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass es für das Nachlassgericht nicht in jedem Fall unmittelbar erkennbar ist, ob ein Genehmigungserfordernis besteht. Hierzu fehlen dem Nachlassgericht in gewissen Konstellationen, für die eine Genehmigungspflicht teileweise angenommen wird, die erforderlichen Kenntnisse des Sachverhalts.
Mit der Rückausnahme von der Genehmigungspflicht für die Erbausschlagung von Eltern für ihre minderjährigen Kinder dürft...