Tom Giesen

Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-66631-0

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Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht (1. Auflage)

Kapitel 1

11. Rechtsquellen des Arbeitsrechts

1.1 1.1 Gegenstand

[i]Bedeutung des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis vom Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber. Zu differenzieren ist dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht, das auf die Beziehung eines einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber abstellt, und dem Kollektivarbeitsrecht. Letzteres stellt nicht den einzelnen Arbeitnehmer in den Fokus, sondern behandelt die arbeitsrechtlichen Koalitionen und deren Beziehungen untereinander. Das Arbeitsrecht stellt sich dem Ziel, das Machtgefälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzuweichen. Aus der Natur des Arbeitsverhältnisses heraus sitzt der Arbeitgeber „am längeren Hebel“; durch zahlreiche Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht soll die Stellung des Arbeitnehmers gestärkt und er dadurch geschützt werden.

Beispiel

Praxisbeispiel 1

Der Sänger Jürgen D. (D) lebt in Saus und Braus. Seinem luxuriösen Lebensstil entsprechend hat er einen fest angestellten Chauffeur, Dieter B. (B). B ist nicht nur ein begnadeter Autofahrer, sondern handwerklich auch sehr talentiert. Von diesen Fähigkeiten hat er in seinem Vorstellungsgespräch auch dem D be...