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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 10187/14

Gesetze: EStG 2009 33a Abs 1 BGB § 1601BGB § 1602BGB § 1603

Berücksichtigung von Vermögen bei der Opfergrenze nach § 33 a Abs. 1 EStG

Leitsatz

Einsatzfähiges, nicht nur geringes Vermögen des Unterhaltsverpflichteten ist bei der Berechnung der Opfergrenze für Unterhaltszahlungen an die Kinder mit einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAF-76350

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