Vorsteuer als Werbungskosten nach § 9b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis 2001 geltenden Fassung
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Begehren auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten - Ist § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG anwendbar, wenn die umsatzsteuerlichen Tatbestände für den vollen Vorsteuerabzug erfüllt sind, dieser jedoch nur deswegen nach § 42 AO verweigert wird, weil der Rechnungsaussteller die Rechnung in Zeiten ausgestellt hat, in denen er in Vermögensverfall geraten ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
NAAAF-76308