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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 22-23 | Firmenwagen: Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen kann nachteilig sein

Die Anwendung der 1 %-Regelung zur Bewertung der privaten Kfz-Nutzung kann nachteilig sein für Steuerpflichtige, die einen Firmenwagen zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, so dass der Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Ein betrieblicher Nutzungsanteil zwischen 10 % und 50 % und damit die Zugehörigkeit zum gewillkürten Betriebsvermögen kann vorteilhaft sein. Wir weisen Sie auf diese Steuerfalle hin und machen Sie auf Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam.

Track 22 | Einordnung von Fahrzeugen als notwendiges bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen

Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten weisen wir Sie heute auf interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Firmenwagen hin. Das ist ja ein Thema, das gleichermaßen bei Freiberuflern und auch bei Gewerbetreibenden immer auf ein großes Interesse stößt.

Seit mehr als zehn Jahren ist die Anwendung der 1 %-Regelung zur Ermittlung des Entnahmewerts bei der Privatnutzung von Firmenwagen auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. Für Fahrzeuge des gewillkürten Betriebsvermögens, die mindestens 10 % bis zu 50 % betrieblich genutzt werden, sind hingegen für die Privatnutzung die a...