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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 14 | Bilanzierung: Formeller Bilanzenzusammenhang nach Realteilung einer Personengesellschaft

Im Fall einer Realteilung mit Buchwertfortführung kann nach einem aktuellen Urteil des BFH ein gewinnwirksamer Bilanzierungsfehler der realgeteilten Personengesellschaft nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs bei den Realteilern berichtigt werden. Der BFH bejahte die interpersonelle Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs.

Der Bundesfinanzhof hat eine interessante Frage geklärt – im Zusammenhang mit Realteilungen von Mitunternehmerschaften . Wie sieht es aus, wenn die Bilanz der Gesellschaft, die vor der Realteilung bestand, einen Fehler enthält, der eine Auswirkung auf den Gewinn hat? Und die ehemaligen Gesellschafter die Buchwerte anschließend fortführen? Nehmen wir an, der Bescheid der Personengesellschaft ist bestandskräftig und eine Änderungsvorschrift ist nicht anwendbar: Kann der Bilanzierungsfehler dann bei den Realteilern berichtigt werden, wenn die weiteren Voraussetzungen des formellen Bilanzenzusammenhangs erfüllt sind?

„Ja, das ist möglich”, hat der VIII. Senat des BFH entschieden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die Besteuerung der bisher nicht erfassten Gewinne oder ...