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Track 26 | Nichtselbständige Arbeit: Beteiligungsverlust als vorweggenommene Werbungskosten
Vergebliche Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung stellen nach einem erfreulichen Urteil des FG Köln vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit dar, wenn ein enger Zusammenhang mit einer angestrebten Anstellung als Vorstand in der Kapitalgesellschaft bestand und die geplante Beteiligung lediglich 10 % betragen sollte.
Wer vergeblich versucht, sich durch eine Beteiligung einen Vorstandsposten zu sichern, kann die entstandenen Kosten nach einem erfreulichen Urteil des Finanzgerichts Köln als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.
Ein angestellter Jurist zahlte einer GmbH 75.000 € für eine 10-prozentige Beteiligung an einer noch zu gründenden Aktiengesellschaft. Im Gegenzug sollte er bei der AG einen Vorstandsposten mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von 90.000 € erhalten. Die GmbH verwendete das Geld jedoch entgegen der Absprache zur Begleichung ihrer Schulden. Es kam weder zu einer Beteiligung an der AG, noch zu einer Anstellung als Vorstand. Da die GmbH den Betrag nicht mehr zurückzahlen konnte, machte der Jurist seinen Verlust in Höhe von 75.000 € ...