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FG Hamburg Urteil v. - 6 K 132/15

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9

Aufteilung von Speiseumsätzen in Lieferungen zum ermäßigten Steuersatz und sonstige Leistungen zum regulären Steuersatz

Leitsatz

1. Für die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen kommt es entgegen der bisherigen Rechtsprechung seit Geltung der MwStDVO nicht mehr auf die Frage an, ob es sich um Standardspeisen handelt.

2. Befindet sich ein Imbissbetrieb in einem Einkaufszentrum, dessen Betreiber dem Imbissbetrieb und weiteren Gastronomiebetrieben gegen Entgelt einen gemeinsamen Sitz- und Verzehrbereich zur Verfügung stellt, den die Kunden dieser Betriebe nutzen dürfen, handelt es sich bei der Zurverfügungstellung der Tische und Stühle an die Kunden um ein dem Imbissbetreiber zuzurechnendes Dienstleistungselement.

Fundstelle(n):
UStB 2016 S. 264 Nr. 9
QAAAF-76132

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