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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 8 R 508/13

Gesetze: SGB X § 45; ZPO § 785

Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichtes, mit dem dieses einen Bescheid, mit dem die Bewilligung von Witwenrente für die verstorbene Mutter des Klägers teilweise zurückgenommen und die Erstattung einer Überzahlung von 24.611,64 Euro verfügt wurde, bzgl. der Erstattung aufgehoben hat, weil die Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, die Erstattung durch Verwaltungsakt geltend zu machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAF-76041

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