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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 R 5102/13

Gesetze: SGB IX § 14; SGB IV § 19

Leitsatz

Leitsatz:

Die Krankenkasse kann schon dann erst angegangener Träger und damit für die Entscheidung über einen Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten zuständig sein, wenn der Versicherte vom Hörgeräteakustiker noch vor Vorlage einer kassenärztlichen Verordnung über den Leistungsanspruch, der jedenfalls gegenüber der Krankenkasse besteht und über die Höhe des Kassenanteils sowie etwaiger Eigenanteile beraten wird sowie die Hörgeräteversorgung eingeleitet wird (Anschluss an BSGE, Urteil vom , B 5 R 8/14 R, [...]).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAF-76008

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