Bezieht sich die in § 18 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital vom (WagFöG) angeordnete Nichtanwendung von § 15 Abs. 3 EStG auf die Ebene der Fondsgesellschaft oder ist sie auf die Ebene des Gesellschafters der Fondsgesellschaft beschränkt?
Verstößt § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a i.V.m. § 52 Abs. 4c EStG i.d.F. des WagFöG gegen Art. 3 Abs. 1 GG und das verfassungsrechtliche Gebot des Vertrauensschutzes?
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