Keine Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines sog. Lotsendienstes für Gründungswillige
Leitsatz
1. Unter berufsbildenden Schulen oder Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 21 UStG sind solche Einrichtungen zu verstehen, die Leistungen
erbringen, die ihrer Art nach den Zielen einer Berufsaus- oder Berufsfortbildung unmittelbar dienen. Dazu gehören auch Leistungen
gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines sog. Lotsendienstes für Gründungswillige.
2. Die Umsatzsteuerbefreiung der streitigen Leistungen scheidet jedoch aus, wenn weder der Leistende noch sein Auftraggeber
über die nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erforderliche Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde verfügt,
der zufolge er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß
vorbereite.
3. Die Leistungen sind nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei, wenn sie nicht direkt gegenüber den Gründungswilligen
erbracht, sondern diesen von einer zwischengeschalteten privatrechtlichen Gesellschaft aus öffentlichen Mitteln unentgeltlich
zugewendet werden.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.