Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach insolvenzrechtlicher Anfechtung als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
1. Mit der Rückgewähr der an die Gläubiger zunächst geleisteten Zahlungen nach erfolgreicher Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
ist auch der vom Insolvenzschuldner vorgenommene Vorsteuerabzug rückgängig zu machen. Der Anspruch entsteht steuerlich erst
mit der Rückzahlung.
2. Der wegen Rückgewähr von Zahlungen infolge insolvenzrechtlicher Anfechtung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG bestehende Steueranspruch
ist eine Masseverbindlichkeit i. S v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und in die Umsatzsteuerfestsetzung betreffend die Masse einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAF-75765
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