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NWB Nr. 26 vom Seite 1989

Neuregelungen zur IT-Sicherheit

Mandantenschutz und Risiken für Kanzleiinhaber

Professor Dr. Marion A. R. Müller

Nicht erst mit der Einführung des am in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetzes (Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme) gewinnt das Schutzbedürfnis vor Bedrohung im Cyberraum an Bedeutung. Bereits das unter Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegründete Cyberabwehrzentrum der Bundesbehörden im Jahr 2011 zeigt die Brisanz der Thematik (vgl. BT-Drucks. 18/4096). Angesichts zunehmenden technologischen Fortschritts, von dem nicht nur die Anwender, sondern vor allem potenzielle Angreifer profitieren, verschärft sich das Erfordernis umfassender Sicherheit der Internetnutzer. Das IT-Sicherheitsgesetz regelt u. a. mit bußgeldbewehrten Sanktionen, welche Vorkehrungen Diensteanbieter zum Schutz der Nutzer treffen müssen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Sachlicher und personeller Anwendungsbereich

[i]IT-Sicherheit zum Schutz der für das Gemeinwohl wichtigen InfrastrukturVor dem Hintergrund, dass vermehrt Cyberattacken Wirtschaft und Politik in Schrecken versetzen und sich zum ständigen Bedrohungspotenzial entwickeln, wie z. B. durch die Angriffe an Weihnachten 2014 auf die Online-Netzwerke der Spielekonsolen von...