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Kein Einfluss des § 7g EStG auf das Kapitalkonto
Die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG n. F. mindert das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten i. S. von § 15a EStG nicht (FG Münster, rkr. Urteil vom - 1 K 3247/11 F NWB GAAAE-87403).
Hintergrund: Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft (KG) darf gem. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Ein hiernach nicht berücksichtigungsfähiger, sog. verrechenbarer Verlust (vgl. § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG) mindert jedoch gem. § 15a Abs. 2 EStG die Gewinne, die dem Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen sind.
Sachverhalt: Die Klägerin, eine KG, schaffte im Stre...