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StuB Nr. 12 vom Seite 462

Finanzverwaltung erkennt Schranken- und Sperrwirkung des Fremdvergleichsgrundsatzes der DBA nicht an

Analyse des aktuellen Nichtanwendungserlasses vom 30. 3. 2016

RA StB Wolfram Vogel, M.I.Tax

Der BFH hat in jüngeren Entscheidungen eine sog. Sperrwirkung der Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen (nachfolgend OECD-MA) entsprechenden DBA-Artikel insbesondere gegenüber einer Änderung gem. § 1 AStG (z. B. gegenüber der Versagung einer Teilwertabschreibung auf Darlehen nach dieser Vorschrift) angenommen. Die Finanzverwaltung hat nun die Finanzbeamten angewiesen, diese Rechtsprechungsgrundsätze nicht anzuwenden. Der Aufsatz analysiert die Auffassung der Finanzverwaltung und gibt eine Handlungsempfehlung für betroffene Stpfl.

Kernfragen
  • Welche Auffassung vertritt die Finanzverwaltung zur Sperrwirkung des Fremdvergleichsgrundsatzes der DBA?

  • Ist diese Auffassung der Finanzverwaltung zutreffend?

  • Welche Folgen ergeben sich aus dem aktuellen Nichtanwendungserlass und wie sollte ein betroffener Stpfl. reagieren?

I. Einführung

[i]Vogel, Die Schranken- und Sperrwirkung des Fremdvergleichsgrundsatzes der Doppelbesteuerungsabkommen, StuB 15/2015 S. 590 NWB MAAAE-97964 Rasch/Chwalek, Sperrwirkung von DBA gegenüber nationalen Einkünftekorrekturen, IWB 10/2015 S. 377 NWB BAAAE-90305 Hoffmann, Substance over form bei der Bilanzierung, StuB 5/2015 S. 161 NWB BAAAE-85815 Ein großer Teil des internationalen Leistungsaustauschs entfällt auf Leistungen zwischen sog. verbundenen Unternehmen. Die Aufteilung der Besteuerungsrechte für diese Leistungsbeziehungen ist in den DBA in einem eigenen Artikel geregelt, der Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entspricht. Nach...