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Rund um den Geschäftsbericht bei Kapitalmarktorientierung
I. Zum Inhalt
Mit dem Titel in der Überschrift ist nicht der rechtstechnisch zu verstehende Bericht der Aktiengesellschaft gemeint, wie er bis zum Jahr 1986 gefordert worden war. Vielmehr geht es um das Konglomerat von Berichterstattungspflichten großer, oft kapitalmarktorientierter Unternehmen/Konzerne. Von diesen wird eine umfassendere Information der Öffentlichkeit erwartet, als sie die paar dürren Zahlen aus der Gestaltungsküche des Luca Pacioli bieten können. Soll und Haben sind zwar nicht abgeschafft, aber in ihre natürlichen Schranken verwiesen. Der Geschäftsbericht alten Rechts wurde im Regelungsbereich des HGB ab 1987 strukturell (nicht inhaltlich) durch den Anhang und den Lagebericht ersetzt. Deren Inhalte wuchsen im Laufe der Jahre spürbar. Das war nicht nur dem Gesetzgeber zu verdanken, auch eine undefinierte Öffentlichkeit verlangt eine umfangreiche, wohlgegliederte und textlich ansprechende Gestaltung solcher Berichte. Diese Tendenz wurde wesentlich auch durch die immer weiter vordringenden Berichterstattungspflichten nach den internationalen Regeln befeuert. Das disclosure der IFRS ist an Volumen jedenfalls den nationalen Offenlegung...