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OLG Düsseldorf Beschluss v. - II-7 UF 10/15

Leitsatz

Leitsatz:

Der Unterhaltsbedarf des Kindes bemisst sich in Fällen des Wechselmodells nach den beiderseitigen Einkünften der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden - erhöhten - Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten), so dass der von den Eltern zu tragende Bedarf regelmäßig deutlich höher liegt als beim herkömmlichen Residenzmodell.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAF-75493

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