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LSG Hessen Beschluss v. - L 4 SO 225/14

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (SGB XII) Leistungen zur Deckung der Grabpflegekosten in Höhe von insgesamt 1.740,00 € zu erbringen.

Fundstelle(n):
RAAAF-75472

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