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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 1947/14 K,G EFG 2016 S. 951 Nr. 11

Gesetze: UmwStG § 11 Abs. 1, UmwStG § 11 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 11 Abs. 2 Satz 2, KStG § 8b Abs. 2 Satz 1, KStG § 8b Abs. 3, DBA USA Art. 24 Abs. 4

Grenzüberschreitende Abwärtsverschmelzung: Wertansatz von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft in der steuerlichen Schlussbilanz, abschließender Charakter der Bewertungsregel des § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG

Leitsatz

  1. Bei einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung sind die – auf die (in den USA ansässige) Anteilseignerin der übertragenden Gesellschaft übergehenden - Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG mit dem Buchwert anzusetzen, wenn in den vorangegangenen Jahren keine steuerwirksamen Abschreibungen oder ähnliche Abzüge i.S.d. Vorschrift vorgenommen worden sind.

  2. Bei § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG handelt es sich um eine spezielle und abschließende Bewertungsregel für die Anteile der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz, die – entgegen Rn. 11.19 des Umwandlungssteuererlasses – nicht durch § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG zur Sicherung des inländischen Besteuerungsrechts eingeschränkt oder modifiziert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1456 Nr. 24
BB 2016 S. 2604 Nr. 43
DB 2016 S. 12 Nr. 24
DStR 2017 S. 10 Nr. 5
DStRE 2017 S. 218 Nr. 4
EFG 2016 S. 951 Nr. 11
GmbH-StB 2016 S. 312 Nr. 10
GmbHR 2016 S. 1216 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2016 S. 1638
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2016 S. 2992
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2016 S. 441
Ubg 2017 S. 167 Nr. 3
MAAAF-75225

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