Umsatzsteuerliche Organschaft bei der insolvenzrechtlichen
Eigenverwaltung
Leitsatz
Dem Fortbestand einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft steht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht in jedem Fall
entgegen. Dies gilt insbesondere auch für die Besonderheiten der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung im Hinblick auf die
organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft bei Insolvenz von Organträger und Organgesellschaft.
Der zivilrechtliche Ausgleichsanspruch des Organträgers gegen die Organgesellschaft gehört zu den Masseverbindlichkeiten
einer insolventen Organgesellschaft.
Zu den Masseverbindlichkeiten des Organträgers gehört auch die durch Betätigung der Organgesellschaft entstandene Umsatzsteuer.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 863 Nr. 10 GmbH-StB 2016 S. 313 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19915 Nr. 8 ZIP 2016 S. 2332 Nr. 48 CAAAF-75224
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