Abziehbarkeit eines verjährten Pflichtteilsanspruchs
als Nachlassverbindlichkeit - abweichend FG Hessen
Leitsatz
Der
Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen
nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch
dann noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb
abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist. (gegen , EFG 2016, 298,
Rev. II R 1/16).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 41 DStRE 2016 S. 1443 Nr. 23 EFG 2016 S. 1102 Nr. 13 ErbBstg 2017 S. 83 Nr. 4 ErbStB 2016 S. 268 Nr. 9 GStB 2016 S. 357 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19918 Nr. 8 NWB-EV 2016 S. 263 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2016 S. 2245 UVR 2016 S. 238 Nr. 8 SAAAF-75223
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