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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 4 V 770/15

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, ZPO § 418 Abs. 2, AO § 356 Abs. 1

Beweiskraft der Zustellungsurkunde

Verständlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der von den Familienkassen verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung

Leitsatz

1. Zum Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen müssen konkrete Umstände dargelegt werden, die ernstliche Zweifel an deren Richtigkeit begründen. Die bloße Behauptung der unterbliebenen Zustellung genügt dafür nicht.

2. Dass bei dem beschließenden Senat, der seit mehr als 15 Jahren für Verfahren betreffend Kindergeld nach dem EStG zuständig ist, noch in keinem Fall die Unverständlichkeit der von den Familienkassen verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung geltend gemacht worden ist, wertet der Senat als Indiz für die ausreichende Verständlichkeit des Wortlauts dieser Rechtsbehelfsbelehrungen. Er teilt nicht die Zweifel des , EFG 2014, 1759 und 1 K 1227/12, EFG 2014, 1760), sondern hält die Rechtsbehelfsbelehrung mit der überwiegenden finanzgerichtlichen Rechtsprechung für ordnungsgemäß.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAF-75213

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