Prüfungsinhalt bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts
Hemmung der Festsetzungsfrist bei Antrag auf Kindergeld
Leitsatz
1. Eine Verletzung der für das Verwaltungsverfahren geltenden Vorschriften führt möglicherweise zur Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheids
und der Einspruchsentscheidung. Die Verpflichtungsklage ist dennoch unbegründet, wenn der Kläger durch die Versagung der Kindergeldfestsetzung
nicht in seinen Rechten verletzt ist (§ 101 S. 1 FGO).
2. Eine Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 3 AO löst nur ein Antrag aus, der bei der zuständigen Behörde gestellt wurde.
3. Für die Anwendung des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist unerheblich, ob die Behörden zutreffend von ihrer eigenen Zuständigkeit
ausgingen.
4. Jedenfalls dann, wenn der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist für das Vorliegen eines Vorverfahrens i.
S. d. § 44 Abs. 1 FGO nicht maßgeblich, ob die Ausgangsbehörde und die Einspruchsbehörde jeweils zutreffend ihre Zuständigkeit
annahmen und damit gem. § 367 Abs. 1 S. 1 AO diejenige Behörde über den Einspruch entschieden hat, die nachträglich zuständig
geworden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): PAAAF-75211
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