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Doppelte AfA bei Bebauung eines Ehegattengrundstücks nach dem , NWB DokID: NWB XAAAF-72706
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung
Errichtet ein Stpfl. für die eigenbetriebliche Nutzung ein Gebäude auf einem Grundstück, das im (Mit)Eigentum seines Ehegatten im Privatvermögen steht, ohne dass darüber besondere Vereinbarungen getroffen wurden, kann er diese Herstellungskosten seit dem Beschluss des Großen Senats des , BStBl 1995 II 281) als eigenen Aufwand durch Absetzungen für Abnutzung (ggf. auch durch erhöhte Absetzungen) als Betriebsausgabe abziehen. Diese Grundsätze wurden durch die weitere Rechtsprechung des BFH zunächst dahingehend konkretisiert, dass die AfA nach den für Gebäude geltenden Vorschriften vorzunehmen ist. Nachdem in der weiteren Folge dem zu bilanzierenden Aufwand nahezu die Eigenschaft als Wirtschaftsgut zuerkannt wurde, liegen nach jüngeren Erkenntnissen bei Beendigung der betrieblichen Nutzung in Höhe der noch nicht abgeschriebenen Aufwendungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Grundstückseigentümers vor. Wegen Einzelheiten zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. Rz. 26 bis 35 des Urteils vom . Mit dem zu erörternden Urteil hat der BFH seine diesbezügliche Rechtsprechung fortentwickelt.