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Abgabenordnung | Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber
Wer kraft Gesetzes für eine Steuerschuld haftet, kann zwar durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden (§ 191 Abs. 1 Satz 1 AO). Ein Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber darf gemäß jedoch nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der (steuerlichen) Festsetzungsfrist auch nicht mehr festgesetzt werden kann. Durch den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Haftungsschuldner wird der Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist gegenüber den Arbeitnehmern als Steuerschuldner (bis zur Einführung des § 171 Abs. 15 AO durch das AmtshilfeRLUmsG vom , BGBl 2013 I S. 1809) nicht gehemmt.
Erst durch die [i]Zum Gleichlauf der Festsetzungsfristen infolge des AmtshilfeRLUmsG s. Hörster, NWB 45/2012 S. 3606Einfügung des § 171 Abs. 15 AO wurde ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass auch Außenprüfunge...