Anwendung der 1%-Regelung - PKW-Überlassung und
Gehaltsverzicht
Leitsatz
Least ein Stpfl. (ArbG) ein Fahrzeug und trägt er dafür sämtliche Leasingkosten einschließlich Kfz-Steuer, Versicherungsprämien,
Betriebs- und Reparaturkosten und verzichtet der ArbN im Gegenzug dafür auf einen Teil seines Arbeitslohnes, ist eine Barlohnumwandlung
gegeben.
In derartigen Konstellationen ist die 1%-Regelung anzuwenden.
Die zwingend vorgeschriebene Anwendung der Bewertungsvorschrift kann nicht durch Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden
werden. Vom ArbN gezahlte Nutzungsvergütungen sind ggf. von den nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ermittelten Werte in Abzug zu bringen.
Die Überlassung eines betrieblichen Kfz i. S. des § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 EStG liegt nicht vor, wenn das
Kfz nicht dem ArbG sondern dem ArbN zuzurechnen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1244 Nr. 21 BBK-Kurznachricht Nr. 16/2016 S. 772 DStR 2016 S. 7 Nr. 51 DStRE 2017 S. 205 Nr. 4 BAAAF-74825
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