Korrektur nach § 32a KStG; Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Dem BVerfG wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Korrekturvorschrift des § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG i.d.F. des JStG
2007 vom i.V.m. § 34 Abs. 13c KStG i.d.F. vom insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als sie auch
auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Regelung bereits abgelaufen war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1243 Nr. 21 DB 2016 S. 12 Nr. 20 DB 2016 S. 2683 Nr. 46 EFG 2016 S. 975 Nr. 12 ErbStB 2024 S. 157 Nr. 6 GmbH-StB 2016 S. 310 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19907 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2016 S. 1635 SAAAF-74815
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