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E-Bilanz: Nachforderung von Unterlagen zur Entscheidung über die Prüfungswürdigkeit
Die OFD Frankfurt/M. hat zur Entscheidung über die Prüfungswürdigkeit im Rahmen der Außenprüfung Stellung genommen ( NWB AAAAF-73100).
Hintergrund: Nach § 5b Satz 1 EStG haben Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Vorschrift ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem beginnt, wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Hierzu führt die OFD u....