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Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung
Das ,G über die steuerlichen Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung entschieden.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die steuerlichen Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung der in Deutschland ansässigen Rechtsvorgängerin der Klägerin auf die in Luxemburg ansässige Klägerin: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die A GmbH, wurde auf die Klägerin, ihre Tochtergesellschaft, verschmolzen. Mit Eintragung in das Register am Sitz der Klägerin in Luxemburg im September 2009 wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung wirksam. Auf eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Klägerin wurde im notariellen Verschmelzungsvertrag unwiderruflich verzichtet. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ging...