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StuB 11/2016 S. 436

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BT-Drucks. 18/7457) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/8434) angenommen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

  • Danach müssen Steuererklärungen von Stpfl., die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden.

  • Auch Stpfl., die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. 2. des übernächsten Jahres abgeben.

  • Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 € pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuer...