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Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Teil 2: Weiterzahlung von Teilbezügen, Meldepflichten und Auswirkungen der Rentenzubilligung
Wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, erhält er in der Regel seine bisherigen Bezüge bis zur Dauer von sechs Wochen fortgezahlt; so regelt es das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall vom – EntgFG (BGBl 1994 I S. 1014, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom , BGBl 2015 I S. 1211).
Was hier zunächst ziemlich simpel klingt, ist im Praxisalltag oftmals mit vielerlei Fragen verbunden. Wer genau ist eigentlich anspruchsberechtigt, ab wann und in welcher Höhe bestehen die Ansprüche, wann darf ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern und was ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zu beachten? Und last but not least erhalten kleine und mittlere Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungskosten (zumindest teilweise) erstattet. All diese Aufgaben sollen bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern korrekt und möglichst betriebsprüfungssicher bewältigt werden. Nachdem ausführlich die Tatbestände, die eine Entgeltfortzahlung auslösen, die Prüfung einer etwaig verschuldeten Arbeitsunfähigkeit sowie das Entstehen, der Beginn und die Dauer des Anspruchs untersucht wurden, befasst sich dieser Teil mit den Fragen, was bei Weiterzahlung ...