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LG Saarbrücken Urteil v. - 13 S 47/15

Gesetze: BGB § 249 Abs. 2, BGB § 254, UStG § 15 Abs. 1

Vorteilsanrechnung des Vorsteuerabzugsberechtigten bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs

Leitsatz

Der Geschädigte, der ein Ersatzfahrzeug erwirbt, muss sich, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, im Wege des Vorteilsausgleichs lediglich die im Brutto-Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs enthaltene Differenzsteuer anrechnen lassen, wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend differenzbesteuert angeboten werden. (amtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 6 Nr. 4
NJW-RR 2016 S. 666 Nr. 11
ZAAAF-74642

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