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BGH Urteil v. - XI ZR 197/96

Leitsatz

Leitsatz:

»Bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit kann der Darlehensgeber auch dann zur Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet sein, wenn der Darlehensnehmer das beliehene Objekt zur Absicherung eines beim Darlehensgeber nicht erhältlichen umfangreicheren Kredits benötigt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 1. Juli 1997 in der Sache XI ZR 267/97).«

Fundstelle(n):
OAAAF-74355

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