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Aktuelles zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach („beA“)
Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) sollte seinen Start mit Beginn des neuen Jahres 2016 erleben, jedoch scheinen die hohen Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit kurzfristig an seine Grenzen gestoßen zu sein. Fast erwartungsgemäß wurde der Termin verschoben. Um gut gewappnet dem Starttermin entgegenfiebern zu können, werden in Anlehnung an den Beitrag aus RENO 11/2015 S. 12 in diesem Beitrag die aktuellen Erkenntnisse zusammengetragen.
Die Gründe für die Verschiebung des Starttermins
Das beA soll besonders sicher und besonders einfach sein und genau das ist nun die Schwierigkeit. Als vor zwei Jahren der Auftrag an die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ging, um mit diesem Mammut-Projekt zu starten, war absehbar, dass dies in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen sei. Trotzdem hat sich die BRAK der Herausforderung gestellt, um kurz vor dem Start des beA festzustellen, dass die technischen Voraussetzungen gekoppelt mit den hohen Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit einfach noch nicht gegeben sind.
In der Testphase hat sich herausgestellt, dass missverständliche Dialoge und Schaltflächen zu Irrtümern in der Bedienung und zu Fehlfunktionen führten. Um keinen Ausfall ...