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Besteuerung international tätiger Rechtsanwaltssozietäten
Zur Auslegung des Art. 14 DBA-USA
Nach Auffassung des BFH ist Art. 14 DBA-USA auch bei der Erzielung von selbständigen Einkünften im Rahmen einer Personengesellschaft unter Beachtung des „Ausübungsprinzips“ anzuwenden.
International tätige Rechtsanwaltssozietät
Die Klägerin ist eine international tätige Rechtsanwaltssozietät mit Hauptsitz in New York. Sie ist in der Rechtsform der Personengesellschaft, einer Limited Liability Partnership (LLP) nach amerikanischem Recht, organisiert. Die Sozietät unterhielt verschiedene Büros im Inland. Im Streitjahr 2004 waren an der Klägerin auch vier in Deutschland ansässige Rechtsanwälte (Beigeladene) beteiligt, die eine fixe Gewinnbeteiligung erhielten. Die Klägerin beantragte die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, in der sie u. a. anfragte, ob für die in Deutschland erzielten Einkünfte aus selbständiger Anwaltstätigkeit das „Zurechnungsprinzip“ (vergleichbar dem „Betriebsstättenprinzip“) statt dem „Ausübungsprinzip“ zur Anwendung komme. Mit der anschließend erteilten verbindlichen Auskunft bestätigte das beklagte Finanzamt die Anwendung des „Zurechnungsprinzips“. Diese Auskunft wurde aber unter der „Prämisse“ erteilt, dass auch in den USA das „Betriebsstättenprinzip“ angewendet werde. Zun...