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BFH 17.12.2015 V R 45/14, BBK 11/2016 S. 525

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerpflicht für „Ehrenamt“ im Sparkassenverband

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht zwingend nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, sondern kann auch umsatzsteuerpflichtig sein. Die Umsatzsteuerfreiheit setzt nämlich voraus, dass

  • [i]Anforderungen an Ehrenamtlichkeitdie Tätigkeit nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtlich bezeichnet wird oder

  • die Tätigkeit im materiellen Sinne ehrenamtlich ist, also fremdnützig ist, oder

  • sich die Ehrenamtlichkeit aus einem Gesetz ergibt; eine Satzung genügt aber nicht.

[i]Tätigkeit im Sparkassenverband Der BFH-Fall betraf ein Vorstandsmitglied der Sparkasse, das zusätzlich im Sparkassenverband als Ausschussmitglied und Vorstandsmitglied tätig war. Nach der Satzung des Sparkassenverbands war die Tätigkeit in Ausschüssen und im Vorstand ehrenamtlich. Der Kläger behandelte die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder als umsatzsteuerfrei.

[i]Regelung in der Satzung genügt nichtDer BFH...