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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 1718/14 EFG 2016 S. 1089 Nr. 13

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2

Sonderausgabenabzug bei variablen Altenteilzahlungen

Vertragsauslegung

Leitsatz

1. Altenteilzahlungen im Gegenzug sind auch dann nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die vereinbarten Leistungen während der Lebensdauer des Altenteilers der Höhe nach nicht konstant bleiben.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die der Höhe nach unterschiedlichen Leistungen auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und nicht getrennt voneinander vereinbart worden sind.

3. Es bestehen keine Zweifel an der Auslegung eines Vertrages, wenn sämtliche am Vertragsschluss beteiligten Parteien den Inhalt der Vereinbarung gegen sich gelten lassen und damit zu erkennen geben, dass sie einvernehmlich die Regelung in diesem Sinne verstanden haben.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1089 Nr. 13
ErbStB 2016 S. 226 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2016 S. 2626
OAAAF-74235

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