Grunderwerbsteuer bei einem mittelbaren Gesellschafterwechsel einer KG
Gesamtplan
keine Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheids aufgrund falscher Angaben zum Zeitpunkt des Erwerbs
Leitsatz
1. Eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft liegt nur vor,
wenn ein Mitgliedschaftsrecht an der Gesellschaft zivilrechtlich wirksam auf ein neues Mitglied der Personengesellschaft übergeht.
2. Ein 100 % Gesellschafterwechsel liegt aufgrund eines Gesamtplans zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer auch dann vor, wenn
in zwei Erwerbsvorgänge zunächst 94 % und – nach Ablauf der 5-Jahresfrist – aufgrund einer Bevollmächtigung weitere 6 % der
Anteile an einer Personengesellschaft übertragen werden.
3. Entscheidend ist, dass die Einräumung der Vollmacht dazu geführt hat, dass die Bevollmächtigten wirtschaftlich wie Gesellschafter
agieren konnten.
4. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn die Bevollmächtigung unter der Befreiung von § 181 BGB umfassend, unbefristet und unwiderruflich,
auch etwaige Rechtsnachfolger bindend, erteilt wurde.
5. Ein Grunderwerbsteuerbescheid ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil der der Besteuerung unterworfene Rechtsvorgang
nicht an dem in dem Steuerbescheid genannten, sondern an einem anderen Tag zustande gekommen ist.
6. Die Vorlage eines lückenhaft notariell beurkundeten Kaufvertrages führt nicht zum Beginn der Festsetzungsfrist nach § 19
GrEStG i. V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1019 Nr. 12 QAAAF-74230
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