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BSG 30.09.2015 B 12 KR 13/13 R, NWB 22/2016 S. 1642

Sozialversicherungsrecht | Keine zusätzliche Minderung von Beiträgen zur Pflegeversicherung aufgrund von Kindermehrzahl

Da die Beitragsminderung in der Pflegeversicherung allein an die Elterneigenschaft anknüpft, kommt mangels gesetzlicher Grundlage eine weitergehende Minderung für Eltern mit mehreren Kindern infolge ihres damit verbundenen erhöhten Betreuungs- und Erziehungsaufwands nicht in Betracht. Eine grundgesetzwidrige Privilegierung zugunsten von Eltern mit (nur) einem Kind liegt darin gleichwohl nicht.

Anmerkung:

Seinerzeit hatte zunächst das [i]infoCenter „Pflegeversicherung“ NWB JAAAB-13230 BVerfG die damalige gesetzliche Gleichbehandlung von Beitragszahlern mit und ohne Kinder beanstandet ( NWB RAAAB-85473) und das BSG die daraufhin erfolgte gesetzliche „Reparatur“ in Richtung eines Zusatzbeitrags für Kinderlose zwar als verfassungskonform akzeptiert (vgl.