Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Universaldienstleistungen i. S. von § 4 Nr. 11b UStG verlangen eine Post-Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche. (2) Stellt ein Unternehmer an fünf Arbeitstagen pro Woche Post zu, erbringt er keine Universaldienstleistungen und hat keinen Anspruch gegen das BZSt auf Erteilung einer für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung.
Die Umsatzsteuerbefreiung von Postuniversaldienstleistungen nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG verlangt die Bescheinigung des BZSt, dass der Unternehmer sich der Behörde gegenüber verpflichtet hat, „flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbezirk“ nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG in der aktuellen Fassung anzu...