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Lohnsteuer | Fahrzeugüberlassung gegen Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen geleasten Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann der Arbeitnehmer die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, nach dem nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.
Der Arbeitgeber des Klägers hatte einen Pkw für die Dauer von drei Jahren geleast und für diesen zugleich einen Wartungsvertrag abgeschlossen (sog. Full-Service-Leasing). Mit dem Kläger vereinbarte er, dass die Leasingkosten im Weg der sog. Barlohnumwandlung von dessen Gehalt abgezogen werden sollten. Im Gegenzug erhielt der Kläger das Recht, das Fahrzeug für Dienst- und Privatfahrten zu nutzen. Für Dienstreisen erstattete der Arbeitgeber dem ...