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Abgabenordnung | Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige
Mit Schreiben vom hat das BMF den AEAO um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt. Die neue Anweisung erläutert u. a., wie die Berichtigung einer Erklärung – insbesondere einer Steuererklärung – (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Abs. 3 AO) abzugrenzen ist. Einen Beitrag mit ausführlichen Anmerkungen zum BMF-Schreiben lesen Sie in Kürze in der NWB.