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Umsatzsteuer | Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren
Das die Grundsätze des (BStBl 2015 II S. 506) übernommen, wonach die bei den Steuerberichtigungen im Insolvenzverfahren sowie im Insolvenzeröffnungsverfahren bei Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters geltenden Regeln regelmäßig auch im Fall der Bestellung eines [i]Schädlich/Wons, NWB 52/2014 S. 3962sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters Anwendung finden.