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Reform des Mutterschutzgesetzes
[i] Bundesregierung, Pressemitteilung vom 4. 5. 2016 Das Kabinett hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Schwangere, frischgebackene Mütter und ihre Kinder sollen besser geschützt werden. Erstmals werden auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen. Das Mutterschutzgesetz gibt es seit 1952 und wurde seitdem nur geringfügig geändert. Mit der Reform soll für alle Frauen sowohl in [i]infoCenter „Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld“ NWB NAAAB-44665 der Schwangerschaft als auch in den ersten Wochen nach der Entbindung ein einheitliches Niveau beim Gesundheitsschutz sichergestellt werden.
In die Reform sind neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen eingeflossen. So hat sich z. B. das Bewusstsein für psychische Gefährdungen gegenüber den 50er Jahren deutlich geschärft.
Bisherige Regelung
Mutterschutz heißt in Deutschland bislang: Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten oder S. 1645 [i]Bisher Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der GeburtZwillingen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Gefährliche Arbeiten, Nachtschichten oder auch Akkord- und Fließbandarbeit sind für Schwangere tabu. Ggf. müssen Arbeitsbedingungen entsprechend umgestaltet werden. Zudem gibt es einen weitreic...