1. Welche wesentlichen Merkmale muss eine Tätigkeit aufweisen, damit es sich um einen "Sport" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG vom (Hauptmehrwertsteuerrichtlinie) handelt? Muss eine Tätigkeit insbesondere ein bedeutendes (oder nicht unbedeutendes) körperliches Element aufweisen, das für ihr Ergebnis maßgeblich ist, oder ist es ausreichend, dass sie ein bedeutendes geistiges Element aufweist, das für ihr Ergebnis maßgeblich ist?
2. Handelt es sich bei Duplicate-Kontrakt-Bridge um einen "Sport" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Hauptmehrwertsteuerrichtlinie?
Duplicate-Kontrakt-Bridge; geistiges Element; Mehrwertsteuer; Sport
Fundstelle(n): SAAAF-74118
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